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Arbeitsfelder

Banner Arbeitsfelder © picture alliance/Sebastian Willnow + picture alliance/Lutz Wallroth + Rumiya + picture alliance/Robert Michael (v.l.n.r)

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil im NPD-Verbotsverfahren vom 17. Januar 2017 die drei unverzichtbaren Grundprinzipien eines freiheitlichen Verfassungsstaates abermals unmissverständlich festgeschrieben.
Diese beinhalten neben dem Demokratieprinzip, der Rechtsstaatlichkeit mit der Bindung der öffentlichen Gewalt an das Recht und der Kontrolle dieser Bindung durch unabhängige Gerichte, vor allem die Garantie der Menschenwürde und damit die Wahrung der personalen Individualität, Identität und Integrität sowie der elementaren Rechtsgleichheit jedes Menschen.

Der Verfassungsschutz hat alle Phänomenbereiche im Blick und trägt damit aktiv zur Wehrhaftigkeit unserer Demokratie bei. Personen und Gruppen, die sich in Sachsen zum Rechts-, Links- oder islamistischen Extremismus bekennen, werden beobachtet und ihre Straftaten durch die Strafverfolgungsbehörden konsequent verfolgt.

Einzelheiten zu den Extremismusbereichen finden Sie in den Unterkapiteln der Rubrik »Arbeitsfelder«.

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