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Reichsbürger und Selbstverwalter

REICHSBÜRGER und SELBSTVERWALTER82 lehnen die Existenz der Bundesrepublik Deutschland, ihrer Institutionen und ihres Rechtssystems ab. Folglich sprechen sie den demokratisch gewählten Repräsentanten die Legitimation ab oder negieren die geltende Rechtsordnung. Neben den sog. REICHSBÜRGERN, die sich dem „Deutschen Reich“ zugehörig fühlen, gibt es auch Personen, die sich als SELBSTVERWALTER bezeichnen und aus anderen Gründen die Existenz der Bundesrepublik Deutschland leugnen. Typisch für sie sind z. B. selbst erklärte „Austritte“ aus der Bundesrepublik Deutschland, verbunden mit der Erklärung der administrativen und rechtlichen Autonomie. So definieren SELBSTVERWALTER z. B. ihr Grundstück oder ihr Haus als souveränes Staatsgebiet und markieren es durch eine (Grenz-)Linie.

Die ausgesprochen heterogene Szene der REICHSBÜRGER und SELBSTVERWALTER handelt aus sehr unterschiedlicher Motivation. Dementsprechend variieren auch die jeweiligen Rechtfertigungsmuster. Teile der Szene berufen sich auf das historische Deutsche Reich, andere hängen Verschwörungstheorien an oder machen ein selbst definiertes Naturrecht geltend. Wiederum andere sehen ihre ehemalige DDR-Staatsbürgerschaft als nach wie vor gültig an.

Die REICHSBÜRGER und SELBSTVERWALTER sind seit dem 1. Dezember 2016 ein Beobachtungsobjekt auch des LfV Sachsen.

Wenngleich Ähnlichkeiten mit Argumentationsmustern von Rechtsextremisten bestehen, ist bei Weitem nicht jeder REICHSBÜRGER oder SELBSTVERWALTER ein Rechtsextremist. Mit Blick auf den vorhandenen Geschichtsrevisionismus werden aber bestimmte szeneübergreifende Ideologiebestandteile sichtbar, wie Antisemitismus, Antiamerikanismus oder Nationalismus.

Die Szene zeichnet sich mitunter auch durch eine hohe Waffenaffinität aus. Sie trat in den vergangenen Jahren vor allem mit (gewalttätigen) Aktionen gegen Polizeibeamte und Gerichtsvollzieher in Erscheinung.

REICHSBÜRGER und SELBSTVERWALTER suchen regelmäßig die Auseinandersetzung mit der öffentlichen Verwaltung und versuchen, das Verwaltungshandeln der Bundesrepublik, deren Existenz sie negieren, zu behindern. Dabei „fluten“ sie Behörden und Gerichte mit umfangreichen Schreiben, die sie sich häufig aus dem Internet beschaffen. Im Falle der persönlichen Begegnung schrecken sie nicht vor Beleidigungen, Bedrohungen und Handgreiflichkeiten zurück.

Folgende grundsätzlich übereinstimmende Argumentationsmuster und strategische Vorgehensweisen lassen sich identifizieren:

  1. Sie gründen Fantasiestaaten und proklamieren ihre Selbstverwaltung. Mit der Abgabe des Personalausweises bringen sie zum Ausdruck, dass sie die Souveränität der Bundesrepublik Deutschland nicht anerkennen. Vielmehr handele es sich dabei um eine „BRD GmbH“, und die Bevölkerung sei deren „Personal“.
  2. Häufig wird auf die angeblich rein privatrechtliche Beziehung zwischen Bürger und Behörde verwiesen. Daher sei eine einseitige „Kündigung“ jederzeit möglich und legitim.
  3. Die Beantragung des Staatsangehörigkeitsausweises („Gelber Schein“) mit Verweis auf das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913 (RuStAG) sowie auf die angebliche Abstammung aus einem ehemaligen Gliedstaat des Deutschen Reiches (Bundesstaat Sachsen, Königreich Preußen etc.) ist ein zentrales Anliegen vieler REICHSBÜRGER. Sie sind der Auffassung, dass alle Änderungen im Staatsangehörigkeitsrecht seit der Abdankung Kaiser Wilhelms II. im Jahr 1918 keinen Bestand hätten, da von diesem Zeitpunkt an kein rechtmäßiger Staat mehr existiert habe. Insoweit beruft man sich in Argumentationen immer noch auf die Reichsverfassung von 1871.
  4. Andere stellen eine offizielle Beendigung des Zweiten Weltkrieges in Abrede. So habe es lediglich eine Kapitulation der Deutschen Wehrmacht, jedoch keine offizielle des Deutschen Reiches gegeben. Außerdem werden verschiedenste internationale Dokumente angeführt, die entweder gegen ihren eigentlichen Aussagesinn gedeutet oder in einen anderen, vollkommen sachfremden Zusammenhang gestellt werden.
  5. Die deutsche Wiedervereinigung habe ebenfalls keine Gültigkeit, da das Grundgesetz nicht dem deutschen Volk zur Abstimmung vorgelegt worden sei. Der „Zwei plus Vier“- Vertrag sei deswegen unrechtmäßig, so dass nach wie vor Besatzungsrecht gelte.
  6. Häufig werden auch Ansprüche nach Artikel 55 der Haager Landkriegsordnung (HLKO) geltend gemacht. Zwischen 1907 und 1910 seien mit der HLKO letztmalig die Regeln des Krieges und der Besatzung durch souveräne Staaten festgelegt worden. Weil daraufhin aber immer mehr Staaten vom Staats- in das Handelsrecht (im Falle Deutschlands nach 1945 angeblich vertreten durch die „BRD-GmbH“) gewechselt seien und ein Frieden nur von souveränen Staaten ausgehandelt werden könne, gelte nach wie vor die HLKO. Mit dieser Begründung werden in der Regel unverhältnismäßig hohe finanzielle „Schadensersatzansprüche“ geltend gemacht.
  7. Gängig ist auch die Erklärung zur „Natürlichen Person“, die nicht mehr Teil der „Staatskonstrukte“ sei. Dies drückt sich beispielsweise in der Verwendung von Namenseinschüben, wie Gert „aus der Familie“ Mustermann, aus.

Verteilung nach Landkreisen und kreisfreien Städten

Grafik zur Verteilung der REICHSBÜRGER und SELBSTVERWALTER im Freistaat Sachsen
Diese Grafik beinhaltet nicht das Personenpotenzial von REICHSBÜRGERN UND SELBSTVERWALTERN, welches sich ausschließlich in überregionalen Chatgruppen in den sozialen Medien darstellt.  © LfV Sachsen

Der sehr heterogenen Szene der REICHSBÜRGER und SELBSTVERWALTER im Freistaat Sachsen wurden im Berichtsjahr 2.500 Personen zugerechnet (bundesweit 23.000). Das sind 600 Personen mehr als im Berichtsjahr 2021.

Der Anteil der Rechtsextremisten innerhalb dieses Spektrums betrug 2,8 Prozent und ist damit weiterhin rückläufig (2021: fünf Prozent).

Das LfV Sachsen hat im Jahr 2022 in 33 Fällen Erkenntnisse zu Reichsbürgern und Selbstverwaltern an die Waffenbehörden übermittelt.

Im Berichtszeitraum nahm die Zahl der Personen, die der Szene der REICHSBÜRGER und SELBSTVERWALTER zugerechnet werden, erneut stark zu. Dieser Anstieg ist zum einen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie zu sehen. Zum anderen ist diese Entwicklung eng mit der Ansiedlung des KÖNIGREICHS DEUTSCHLAND im Freistaat Sachsen verknüpft. Außerdem wird die Aufklärung der Szene durch die intensive Zusammenarbeit zwischen Landes- und Bundesbehörden fortwährend verbessert und das Dunkelfeld dadurch zunehmend erhellt.

Die soziodemographische Struktur der Szene weist im Vergleich zu anderen extremistischen Phänomenbereichen Besonderheiten auf. So ist der Frauenanteil mit ca. 37 Prozent verhältnismäßig hoch. Wegen des deutlich höheren Altersdurchschnitts von rund 50 Jahren wird bei REICHSBÜRGERN und SELBSTVERWALTERN auch von einer „Radikalisierung in der zweiten Lebenshälfte“ gesprochen.

Die Beweggründe von Menschen, sich den REICHSBÜRGERN und SELBSTVERWALTERN anzuschließen, sind sehr unterschiedlich. Für manche liegt die Ursache beispielsweise in Problemen mit den Behörden und daraus folgenden finanziellen Zwangssituationen. In der Folge negieren sie die Legitimität ihres Gegenübers und versuchen so, einer Zwangsvollstreckung oder anderen staatlichen Maßnahmen zu entgehen. Für andere geht es aber auch um das eigene Selbstbild. Viele REICHSBÜRGER und SELBSTVERWALTER werten sich selbst durch fiktive Titel wie „König“ oder „Reichskanzler“ auf. Bei der Flutung von Behörden mit reichsbürgertypischen Schreiben, in denen behördliche Befugnisse – z. B. wegen vermeintlicher Nichtexistenz der Bundesrepublik – negiert werden, geht es oft nicht darum, sein Gegenüber mit Argumenten zu überzeugen, sondern um das starke Bedürfnis nach Selbstdarstellung und Selbstidentifikation. Es handelt sich vorliegend also um ein sehr heterogenes Personenpotenzial, das sich aus unterschiedlichen Gründen vom Verfassungsstaat abwendet.

Durch die verstärkten Aktivitäten von Personenzusammenschlüssen, wie beispielsweise dem KÖNIGREICH DEUTSCHLAND (KRD) in Sachsen, konnten im Berichtsjahr weitere Erkenntnisse über die heterogene Szene der REICHSBÜRGER und SELBSTVERWALTER gewonnen werden. Die Betätigungsfelder konnten bei diesen Extremisten unterschiedlicher kaum sein: Den Schwerpunkt machten nach wie vor reichsbürgertypische Schreiben aus, die zumeist an Behörden gerichtet waren und z. B. die Existenz der Bundesrepublik Deutschland leugneten. Deren Anzahl stieg im Berichtszeitraum nochmal deutlich an.

Darüber hinaus mischten sich einzelne REICHSBÜRGER UND SELBSTVERWALTER auch im Berichtsjahr unter das Protestgeschehen rund um die Themen Corona, Ukraine-Krieg, Energiekosten und Inflation.

Einige Gruppierungen zeigten die für Reichsbürger typischen Verhaltensweisen. Beispiele hierfür waren die pseudojuristische Vertretung von Mandanten gegenüber staatlichen Institutionen durch den REICHSVERBAND DEUTSCHER RECHT-KONSULENTEN und die Etablierung von Strukturen parallel zu real existierenden staatlichen und privatwirtschaftlichen Einrichtungen. Exemplarisch sei hier das KÖNIGREICH DEUTSCHLAND genannt. Es gelang dem selbsternannten „König“ Peter FITZEK, ortsprägende Immobilien in ländlicher Abgeschiedenheit zu kaufen bzw. zu nutzen, sie gemeinsam mit Anhängern aus Sachsen und dem gesamten Bundesgebiet zu sanieren, „Staatskonstrukte“ parallel zur geltenden Verfassungs- und Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland aufzubauen und sich in der Folge mit seinen verfassungsfeindlichen, sektenähnlichen Aktivitäten im Freistaat Sachsen weiter auszudehnen.

Grundsätzlich war im Berichtsjahr eine zunehmende Vernetzung von REICHSBÜRGERN und SELBSTVERWALTERN festzustellen. Dies galt vorrangig für Chatgruppen im virtuellen Raum, in denen sich REICHSBÜRGER austauschten und auch Verschwörungserzählungen teilten. Aber auch in der Realwelt vernetzen sich REICHSBÜRGER zunehmend auch überregional und gehen mitunter sehr konspirative, gefährliche Verbindungen ein.

Dass Reichsbürger und Selbstverwalter keinesfalls nur harmlos sind und sich darauf beschränken, Behörden mit einschlägigen Schreiben zu fluten, zeigten zum Ende des Berichtsjahres zwei Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwaltes, die auch polizeiliche Exekutivmaßnahmen und Verhaftungen in Sachsen nach sich zogen.

So wurde am 13. Oktober die deutsche Staatsangehörige Elisabeth R. im Landkreis Mittelsachsen festgenommen. Sie ist verdächtig, sich als Rädelsführerin an einer terroristischen Vereinigung nach § 129a StGB beteiligt zu haben. Daneben wird der REICHSBÜRGERIN der Verdacht der mittäterschaftlichen Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens gegen den Bund nach § 83 StGB zur Last gelegt. Zu diesem Zweck soll sie sich einer Gruppierung angeschlossen haben, die „in Deutschland bürgerkriegsähnliche Zustände auslösen und damit letztlich den Sturz der Bundesregierung und der parlamentarischen Demokratie herbeiführen wollte. Hierzu war geplant, einen bundesweiten ‚Black Out‘ durch Beschädigung oder Zerstörung von Einrichtungen zur Stromversorgung herbeizuführen.“85 Überdies habe Gesundheitsminister Karl Lauterbach ggf. unter Tötung seiner Personenschützer gewaltsam entführt werden sollen. Außerdem soll Elisabeth R. in Bemühungen weiterer Beschuldigter eingebunden gewesen sein, Waffen und Sprengstoff für die Vereinigung zu beschaffen.

Nur wenige Wochen später – am 7. Dezember – wurden durch den Generalbundesanwalt 25 mutmaßliche Mitglieder und Unterstützer einer weiteren terroristischen Vereinigung festgenommen. Darüber hinaus fanden Durchsuchungsmaßnahmen in elf Bundesländern bei insgesamt 52 Beschuldigten statt. Im Freistaat Sachsen wurden zwei Personen festgenommen und mehrere Wohnungen durchsucht. Die mutmaßlichen Vereinigungsmitglieder Heinrich XIII P. R. und Rüdiger v. P. sollen als Rädelsführer dieser verfassungsfeindlichen REICHSBÜRGER-Vereinigung agiert haben. Die festgenommenen Beschuldigten gehörten einer mutmaßlich terroristischen Vereinigung an, die spätestens Ende November 2021 gegründet wurde und darauf abgezielt haben soll, „die bestehende staatliche Ordnung in Deutschland zu überwinden und durch eine eigene, bereits in Grundzügen ausgearbeitete Staatsform zu ersetzen (…). Die Beschuldigten verbinde eine tiefe Ablehnung der staatlichen Institutionen und der freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland, die im Laufe der Zeit bei ihnen den Entschluss habe wachsen lassen, sich an ihrer gewaltsamen Beseitigung zu beteiligen und hierfür in konkrete Vorbereitungshandlungen einzutreten.“86 Den Einsatz militärischer Mittel und Gewalt gegen staatliche Repräsentanten hätten sie dabei fest einkalkuliert. In reichsbürgertypischer Manier hingen die Mitglieder der Gruppierung zahlreichen Verschwörungstheorien an, u. a. waren sie davon überzeugt, dass Deutschland derzeit von Angehörigen eines sog. „Deep State“ regiert werde. Befreiung versprach nach Lesart der Gruppierung das Einschreiten der „Allianz“, eines Geheimbundes von Regierungen, Nachrichtendiensten und Militärs verschiedener Staaten, einschließlich Russlands und der USA.

Gewaltbereite, waffenaffine REICHSBÜRGER stehen ebenso verstärkt im Fokus des LfV Sachsen wie die Frage nach ihrer zunehmenden Vernetzung mit Rechtsextremisten. Diese Entwicklungen zu analysieren, wird ein Arbeitsschwerpunkt der nachrichtendienstlichen Arbeit des LfV Sachsen bleiben.

Zahlen über die Straftaten von Reichsbürgern und Selbstverwaltern bis 2021 © LfV Sachsen

Typischerweise begingen REICHSBÜRGER und SELBSTVERWALTER überwiegend die Straftat der Nötigung nach § 240 StGB. Tätliche Angriffe auf und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte nach § 114 Abs. 2 in Verbindung mit § 113 StGB machten hingegen den Großteil der Gewaltdelikte aus.

Das Personenpotenzial der REICHSBÜRGER UND SELBSTVERWALTER ist im Vergleich zum Vorjahr stark angestiegen. Da insbesondere Verschwörungstheorien weiterhin Hochkonjunktur haben, ist auch künftig mit einer weiter ansteigenden Anzahl von „Reichsbürgern und Selbstverwaltern“ zu rechnen. In qualitativer Hinsicht ist innerhalb der Szene auch aufgrund behördlicher Maßnahmen jedoch eine deutliche Ausdifferenzierung zwischen Mitläufern und ideologisch überzeugten Szeneangehörigen festzustellen.

REICHSBÜRGER UND SELBSTVERWALTER verfolgen grundsätzlich unterschiedliche Ziele. Jedoch wird zunehmend ersichtlich, dass es zu Vernetzungsbestrebungen innerhalb der Szene kommt. Außerdem wollen diese Personen Vorräte anlegen und „Rückzugsräume“ (Immobilien) schaffen. Diese Weiterentwicklung ist vor allem mit Blick auf das KÖNIGREICH DEUTSCHLAND (KRD) zu erwarten, da Peter FITZEK selbst von einer Ausdehnung seines „Königreichs“ spricht.

Reichsbürgergruppierungen in Sachsen

Grundsätzlich sind REICHSBÜRGER weniger in Strukturen organisiert, sondern agieren vielmehr als Einzelpersonen. Während sich unter den kreisfreien Städten die Landeshauptstadt Dresden im Berichtsjahr zu einem „REICHSBÜRGER-Hotspot“ entwickelt hat, konzentriert sich die Szene ansonsten vorrangig im ländlichen Raum. Lediglich die Landkreise Leipzig und Nordsachsen sind von diesem Phänomen eher weniger betroffen.

Die nachfolgende Aufführung berücksichtigt die im Freistaat Sachsen im Berichtsjahr aktiven gewesenen Reichsbürgergruppierungen:

Sitz / Verbreitung Lutherstadt Wittenberg (Sachsen-Anhalt)
Eibenstock OT Wolfsgrün (Erzgebirgskreis im Freistaat Sachsen)
Schloss Bärwalde in Boxberg OT Bärwalde (Landkreis Görlitz)
Gründung Im Jahr 2009 gründete Peter FITZEK den Verein „NeuDeutschland“. Er tritt seit 2012 als „König“ des KÖNIGREICHS DEUTSCHLAND (KRD) in Erscheinung. In Sachsen ist das KRD seit April 2021 aktiv.
Vorsitz Peter FITZEK
Internetauftritte Internetseite des KÖNIGREICHS DEUTSCHLAND Social-Media-Kanäle (YOUTUBE, TELEGRAM, EIGENER KANAL „KRDTUBE“)
Personenpotenzial / Mitgliederentwicklung
2022 2021
ca. 4.000 (Eigenangaben) nicht bekannt

Kurzportrait / Ziele

Relevante Ereignisse und Entwicklungen 2022

Gemeinsam mit seinen Anhängern leugnet Peter FITZEK die geltende Rechts- und Verfassungsordnung der Bundesrepublik Deutschland. Er bezeichnet diese Ordnung als „destruktiv“.
Das KRD will insbesondere mit seinen sog. „Gemeinwohldörfern“ pseudo-legitimierte Parallelstrukturen zu real existierenden staatlichen und wirtschaftlichen Strukturen aufbauen. So sollen sog. „GemeinwohlKassen“ beispielsweise das rechtskonforme deutsche Bankensystem ersetzen, sog. „GesundheitsKassen“ als Krankenkassen in der Parallelwelt des KRD fungieren. Zugleich dienen sie maßgeblich der Finanzierung des KRD.
Ziel des KRD ist die Loslösung vom in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Steuer- und Finanzwesen bzw. dem sozialen Sicherungssystem sowie die Errichtung eines eigenen Staatsgebietes.

Um seine Ziele zu erreichen, ist Peter FITZEK auf die Ersparnisse bzw. Finanzeinlagen der KRD-Mitglieder und/oder Bewohner der „Gemeinwohldörfer“ angewiesen.

  • Die im April 2021 in einer Bäckereifiliale gegründete GEMEINWOHLKASSE DRESDEN betreibt ihre unerlaubten Geschäfte in der Landeshauptstadt weiterhin, will „freiheitsbewegten Menschen“ zur „wirtschaftlichen und finanziellen Unabhängigkeit“ verhelfen.
  • Im Februar 2022 erwarb das KRD das „Wolfsgrüner Schlösschen“ in Eibenstock (Erzgebirgskreis). FITZEK und seine Anhänger wollen es mithilfe der finanziellen Unterstützung von Mitgliedern und Anhängern zu einem esoterisch anmutenden Schulungs- und Gesund-heitszentrum ausbauen. Im Schloss fanden im Berichtsjahr auch bereits mehrere Seminare u. a. zu den Themenbereichen Systemausstieg, Gesundheit, Entgiftung und zur Geisterwelt Gottes statt, an denen mitunter Personen aus ganz Deutschland teilnahmen. Diese entrichteten hohe Teilnahmegebühren. Seit Februar 2022 nutzt das KRD außerdem das Schloss Bärwalde in Boxberg OT Bärwalde (Landkreis Görlitz). Nach Aussagen von FITZEK soll dort das erste sog. „Gemeinwohldorf“ des KRD errichtet werden. Im Berichtsjahr fanden umfangreiche Arbeitseinsätze im Schloss sowie in dessen Außenbereich statt. Hierzu reisten pro Einsatz in der Regel ca. 100 Personen aus dem Bundesgebiet an. Einige Personen sollen sich inzwischen ins KRD „eingekauft“ haben und sich im „Gemeinwohldorf“ niedergelassen haben. Mehrere Unternehmen gehören eigenen Angaben zufolge inzwischen ebenfalls dem KRD an.
  • In einem auf „KRDTube“ veröffentlichten Video teilte FITZEK am 19. Dezember mit, dass das „Staatsgebiet“ des KRD um das „Gemeinwohldorf“ im Schloss Bärwalde erweitert worden sei. Den restlichen Kaufpreis in Höhe von 58.000 Euro habe er in bar gezahlt.

 

Sitz Dresden
Gründung 2016
Vorsitz Katrin ACKERMANN,
Claus-Dieter CLAUßNITZER u. a
Internetauftritte Homepage des BUNDESSTAATES SACHSEN
Personenpotenzial / Mitgliederentwicklung
2022 2021
ca. 67 ca. 67

Kurzportrait / Ziele

Relevante Ereignisse und Entwicklungen 2022

Mitglieder des BUNDESSTAATES SACHSEN wenden sich mit öffentlichen Schreiben in Form von
  • offenen Briefen,
  • „Anordnungen“,
  • „öffentlichen Bekanntmachungen“ oder
  • „Amtsblättern“

an die Öffentlichkeit bzw. gezielt an Behörden des Freistaates Sachsen oder an sächsische Kommunen.
Darin vertreten sie die Auffassung, dass die Bundesrepublik Deutschland als Staat nicht existiere und fordern die Wiederherstellung des angeblich seit 1871 existierenden Staatenbundes Deutsches Reich innerhalb der Reichsgrenzen von 1914. Das „Deutsche Reich“ habe den Zusammenbruch von 1945 überdauert und sei weder durch Kapitulation noch durch die von Alliierten in Deutschland ausgeübte fremde Staatsgewalt untergegangen.
Die Gliedstaaten, u. a. der BUNDESSTAAT SACHSEN, befänden sich bereits in Reorganisation, um Menschen ihre tatsächliche Staatsangehörigkeit und die damit verbundenen Boden- und Menschenrechte zurückzugeben.
​​​​​​​Im Berichtszeitraum war diese Gruppierung inaktiv. Jedoch traten einzelne Mitglieder in anderen REICHSBÜRGER-Zusammenhängen auf.

Sitz Hainichen (Landkreis Mittelsachsen)
Gründung 2017 (nach eigenen Aussagen: am 15. Oktober 2017)
Vorsitz Person aus Hainichen
Teil-/Nebenorganisationen 54 Gemeinden, die dem Gemeindeverband „KS Gemeinden“ angehören
Internetauftritte / Publikationen Internet: Homepage des KÖNIGLICH SÄCHSISCHEN GEMEINDEVERBANDES
Soziale Medien: Telegram-Kanal
Personenpotenzial / Mitgliederentwicklung
2022 2021
im einstelligen Bereich im einstelligen Bereich
Kurzportrait / Ziele Der KSGV stellt die sächsische Vertretung der überregionalen Gruppierung FREIE WÄHLERVEREINIGUNG dar. Als solche stellt sie die Staatseigenschaft der Bundesrepublik Deutschland und deren völkerrechtliche Souveränität in Abrede.
Relevante Ereignisse und Entwicklungen 2022
  • Februar 2022: Bekanntmachung über die Gemeindebzw. Siegelrechte und die Verweserwahl 2022 in Sachsen; Missbrauch öffentlicher Anschlagstafeln in zahlreichen sächsischen Gemeinden für diese Bekannt-machungen; Plakatierung der Bekanntmachung „Eröffnung der Wahllisten“ in zahlreichen Landkreisen sowie in den kreisfreien Städten des Freistaates Sachsen
  • 19. bis 28. September: Wahlen zum Verweser
  • 08. November: Proklamation zu den Wahlen
  • 18. November: Änderung der Postanschrift
  • 20. November: Erste Verbandsversammlung mit „Gemeindevertretern“ und „Stadtverordneten“
Gründung 2020
Vorsitz Person aus Dresden Person aus Leipzig Person aus Kreba (Landkreis Görlitz)
Teil- /Nebenorganisationen ARMEEKORPSBEZIRK (AKB) XII DRESDEN ARMEEKORPSBEZIRK (AKB) XIX LEIPZIG ARMEEKORPSBEZIRK (AKB) V POSEN
Internetauftritte Homepage des VATERLÄNDISCHEN HILFSDIENSTES
Personenpotenzial / Mitgliederentwicklung 2022: ca. 115 2022: ca. 60 2022: ca. 15
Kurzportrait / Ziele Der VHD ist eine überregionale Gruppierung und Teilorganisation des EWIGEN BUNDES84. Laut Darstellung auf der Webseite wurde der VHD „per Gesetz am 5. Dezember 1916 als zivile Institution gesetzlich eingerichtet. Mit der Hilfsdienstpflicht wurde eine zivile Ergänzung zur Wehrpflicht geschaffen. Alle deutschen Männer zwischen 17 und 59 Jahren sind für die Dauer des Krieges zum Hilfsdienst unter der Leitung des Kriegsamtes und damit unter dem Oberbefehl des deutschen Kaisers verpflichtet.“
Die Organisationsstruktur gliedert sich in 24 Armeekorpsbezirke des Deutschen Reiches. Im Bereich des jeweiligen Armeekorpsbezirks gibt es Leiter von Gebieten, Regionen und Verwaltungsbezirken. Den auf der Webseite eingestellten Bildern ist zu entnehmen, dass viele Armeekorpsbezirke tatsächlich aktiv sind und unterschiedlich große Personenpotenziale zu verzeichnen haben.
Relevante Ereignisse und Entwicklungen 2022 AKB DRESDEN: Kontinuierliche mitgliederinterne Treffen, auch mit Mitgliedern anderer AKB AKB LEIPZIG: Kontinuierliche mitgliederinterne Treffen, auch mit Mitgliedern anderer AKB AKB POSEN: Sporadische mitgliederinterne Treffen, auch mit Mitgliedern anderer AKB

 

Gründung Gründung
Vorsitz Personen aus Dresden, Bautzen und Görlitz
Internetauftritte Soziale Medien: Telegram-Kanal
Personenpotenzial / Mitgliederentwicklung ca. 80

Kurzportrait / Ziele

Relevante Ereignisse und Entwicklungen 2022

Das Ziel der GEMEINWOHLLOBBY SACHSEN ist die Einrichtung und Durchsetzung einer sog. „Verfassunggebenden Versammlung“. In einem Schreiben vom März 2021 teilte die Gruppierung dem Präsidenten des Sächsischen Landtages mit, dass Deutschland seit dem 24. November 2020 eine verfassunggebende Versammlung habe und dadurch „nach dem Völkerrecht alle bestehenden und vorherigen Rechtssysteme sowie Staatsgebilde erloschen“ seien. Seit diesem Tag bestünde deshalb für die aktuellen Staatsorgane keine Berechtigung mehr für die Ausübung ihrer Tätigkeiten. In diesem Schreiben wurde die Gültigkeit des Grundgesetzes negiert.
Die Bundesrepublik Deutschland wird außerdem als nicht rechtmäßig verfasst betrachtet, das Handeln von politischen Entscheidungsträgern sowie von Behörden in der Folge nicht akzeptiert.
Anfang 2022 verbreiteten diese REICHSBÜRGER über ihren Telegram-Kanal die These, dass insbesondere die Aufsichtsfunktion der Gerichte und des Rechtswesens nicht mehr bestehe, die meisten Urteile nicht auf der Grundlage von Fakten gesprochen, sondern stattdessen den von Politikern und Medien aufgestellten Behauptungen folgen würden.
Insgesamt ging das Aktivitätenniveau der GEMEINWOHLLOBBY SACHSEN im Berichtsjahr merklich zurück.

 

Sitz Leisnig
Gründung Vermutlich 2009
Internetauftritte Homepage des REICHSVERBANDS DEUTSCHER RECHTKONSULENTEN
Kurzportrait / Ziele

Der REICHSVERBAND DEUTSCHER RECHT-KONSULENTEN gründete sich laut eigener Homepage am 27. September 2009. Seine Mitglieder bzw. Anhänger fordern die Wiedereinsetzung der deutschen Grenzen vom 31. Juli 1914, die Wiedereinführung der Reichsgesetze und der geltenden Reichsverfassung aus dem Jahre 1871.
Der REICHSVERBAND DEUTSCHER RECHT-KONSULENTEN vertritt seine „Mandanten“ in rechtlichen Angelegenheiten, indem er in Schreiben an politische Institutionen und Behörden auf die Legitimation der Reichsgesetze verweist sowie u. a. auch „Haftstrafen“ gegen Behördenmitarbeiter verhängt. So soll der „Gerechtigkeit und Rechtspflege in Deutschland“ Rechnung getragen werden.
„Gerichtliche“ Vertretung von Personen aus Sachsen, indem Vertreter der Gruppierung als sog. „Recht-Konsulenten“ auftreten.

Im Jahr 2021 errichtete diese Gruppierung „Volksbüros“ in Freital und Riesa.

Relevante Ereignisse und Entwicklungen 2022 Im November durchsuchten Polizisten die Wohnung einer Führungsperson dieser Gruppierung in Riesa. Der Beschuldigten wird vorgeworfen, bundesweit sog. Urteile des sog. „Deutschen Reichsgerichtes“ an Richter, Staatsanwälte und andere Adressaten im Öffentlichen Dienst verschickt zu haben. Wegen der Vielzahl der Schreiben wurde durch die Staatsanwaltschaft Dresden ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

 

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