Reichsbürger und Selbstverwalter
Reichsbürger und Selbstverwalter sind seit dem 1. Dezember 2016 ein Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes und damit auch des LfV Sachsen. Sie lehnen die Existenz der Bundesrepublik Deutschland, ihrer Institutionen und ihres Rechtssystems ab. Folglich sprechen sie den demokratisch gewählten Repräsentanten die Legitimation ab oder negieren die geltende Rechtsordnung.
Neben den sog. Reichsbürgern, die sich dem »Deutschen Reich« zugehörig fühlen, gibt es auch Personen, die sich als Selbstverwalter bezeichnen und aus anderen Gründen die Existenz der Bundesrepublik Deutschland leugnen. Typisch für sie sind z. B. selbst erklärte »Austritte« aus der Bundesrepublik Deutschland, verbunden mit der Erklärung der administrativen und rechtlichen Autonomie. So definieren Selbstverwalter z. B. ihr Grundstück oder ihr Haus als souveränes Staatsgebiet und markieren es durch eine (Grenz-) Linie
Die ausgesprochen heterogene Szene der Reichsbürger und Selbstverwalter handelt aus sehr unterschiedlicher Motivation. Dementsprechend variieren auch die jeweiligen Rechtfertigungsmuster. Teile der Szene berufen sich auf das historische Deutsche Reich, andere hängen Verschwörungstheorien an oder machen ein selbst definiertes Naturrecht geltend. Wiederum andere behaupten, die alliierten Besatzungsmächte würden noch heute die Regierungsgewalt in Deutschland ausüben.
Wenngleich Ähnlichkeiten mit Argumentationsmustern von Rechtsextremisten bestehen, sind personelle Überschneidungen von Reichsbürgern oder Selbstverwaltern mit Rechtsextremisten eher die Ausnahme. Mit Blick auf den vorhandenen Geschichtsrevisionismus werden aber bestimmte szeneübergreifende Ideologiebestandteile sichtbar, wie Antisemitismus oder Nationalismus.
Die Szene zeichnet sich mitunter auch durch eine hohe Waffenaffinität aus und tritt immer wieder u. a. mit (gewalttätigen) Aktionen gegen Polizeibeamte und Gerichtsvollzieher in Erscheinung.
Reichsbürger und Selbstverwalter suchen regelmäßig die Auseinandersetzung mit der öffentlichen Verwaltung und versuchen, das Verwaltungshandeln der Bundesrepublik, deren Existenz sie negieren, zu behindern. Dabei »fluten« sie Behörden und Gerichte mit umfangreichen Schreiben, die sie sich häufig aus dem Internet beschaffen. Im Falle der persönlichen Begegnung schrecken sie nicht vor Beleidigungen, Bedrohungen und Handgreiflichkeiten zurück.
Folgende grundsätzlich übereinstimmende Argumentationsmuster und strategische Vorgehensweisen lassen sich identifizieren:
- Sie gründen Fantasiestaaten und proklamieren ihre Selbstverwaltung. Mit der Abgabe des Personalausweises bringen sie zum Ausdruck, dass sie die Souveränität der Bundesrepublik Deutschland nicht anerkennen. Vielmehr handele es sich dabei um eine »BRD-GmbH«, und die Bevölkerung sei deren »Personal«.
- Häufig wird auf die angeblich rein privatrechtliche Beziehung zwischen Bürger und Behörde verwiesen. Daher sei eine einseitige »Kündigung« jederzeit möglich und legitim.
- Die Beantragung des Staatsangehörigkeitsausweises (»Gelber Schein«) mit Verweis auf das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz in der Fassung von 1913 (RuStAG) sowie auf die angebliche Abstammung aus einem ehemaligen Gliedstaat des Deutschen Reiches (Bundesstaat Sachsen, Königreich Preußen etc.) ist ein zentrales Anliegen vieler Reichsbürger. Sie sind der Auffassung, dass alle Änderungen im Staatsangehörigkeitsrecht seit der Abdankung Kaiser Wilhelms II. im Jahr 1918 keinen Bestand hätten, da von diesem Zeitpunkt an kein rechtmäßiger Staat mehr existiert habe. Insoweit beruft man sich in Argumentationen immer noch auf die Reichsverfassung von 1871.
- Andere stellen eine offizielle Beendigung des Zweiten Weltkrieges in Abrede. So habe es lediglich eine Kapitulation der deutschen Wehrmacht, jedoch keine offizielle des Deutschen Reiches gegeben. Außerdem werden verschiedenste internationale Dokumente angeführt, die entweder gegen ihren eigentlichen Aussagesinn gedeutet oder in einen anderen, vollkommen sachfremden Zusammenhang gestellt werden.
- Die deutsche Wiedervereinigung habe ebenfalls keine Gültigkeit, da das Grundgesetz nicht dem deutschen Volk zur Abstimmung vorgelegt worden sei. Der »Zwei plus Vier«-Vertrag sei deswegen unrechtmäßig, sodass nach wie vor Besatzungsrecht gelte.
- Häufig werden auch Ansprüche nach Artikel 55 der Haager Landkriegsordnung (HLKO) geltend gemacht. Zwischen 1907 und 1910 seien mit der HLKO letztmalig die Regeln des Krieges und der Besatzung durch souveräne Staaten festgelegt worden. Weil daraufhin aber immer mehr Staaten vom Staats- in das Handelsrecht gewechselt seien (Reichsbürger bezeichnen deshalb die Bundesrepublik Deutschland gern als »BRD-GmbH«) und ein Frieden nur von souveränen Staaten ausgehandelt werden könne, gelte nach wie vor die HLKO. Mit dieser Begründung werden in der Regel unverhältnismäßig hohe finanzielle »Schadensersatzansprüche« geltend gemacht.
- Gängig ist auch die Erklärung zur »Natürlichen Person«, die nicht mehr Teil der »Staatskonstrukte« sei. Dies drückt sich beispielsweise in der Verwendung von Namenseinschüben, wie Gert »aus der Familie« Mustermann, aus.
Der sehr heterogenen Szene der Reichsbürger und Selbstverwalter im Freistaat Sachsen wurden im Berichtsjahr 3.000 Personen zugerechnet (bundesweit ca. 26.000 Personen). Das sind 100 Personen weniger als im Berichtsjahr 2024.
Der Anteil der Rechtsextremisten innerhalb dieses Spektrums betrug 2,6 Prozent (79 Personen) und ist damit im Vergleich zum Vorjahr nur leicht gesunken.
Das LfV Sachsen hat im Jahr 2025 Erkenntnisse zu 35 Personen aus dem Spektrum der Reichsbürger und Selbstverwalter an die Waffenbehörden übermittelt.
In den Jahren 2020 bis 2023 verdreifachte sich das Personenpotenzial nahezu von 1.050 auf 3.000 Szenezugehörige, was vor allem mit deren Ablehnung der in diesen Zeitraum fallenden staatlichen Corona-Maßnahmen zu erklären war. Im Zuge der intensiven Zusammenarbeit zwischen dem LfV Sachsen und Behörden in den Kommunen sowie auf Landes- und Bundesebene konnte im Laufe dieser Jahre zugleich die Erkenntnisgewinnung über die Szene fortwährend verbessert und das Dunkelfeld dadurch weiter erhellt werden. Das Verbot des Königreichs Deutschland (KRD) durch den Bundesinnenminister wirkte sich im Berichtsjahr im Übrigen noch nicht auf die Entwicklung des Personenpotenzials aus.
Die soziodemographische Struktur der Szene weist im Vergleich zu anderen extremistischen Phänomenbereichen Besonderheiten auf. So bleibt der Frauenanteil mit ca. 38 Prozent verhältnismäßig hoch. Wegen des deutlich höheren Altersdurchschnitts von rund 50 Jahren wird bei Reichsbürgern und Selbstverwaltern auch von einer »Radikalisierung in der zweiten Lebenshälfte« gesprochen.
Die Beweggründe von Menschen, sich den Reichsbürgern und Selbstverwaltern anzuschließen, sind sehr unterschiedlich. Für manche liegt die Ursache beispielsweise in Problemen mit den Behörden und daraus folgenden finanziellen Zwangssituationen. In der Folge negieren sie die Legitimität ihres Gegenübers und versuchen so, einer Zwangsvollstreckung oder anderen staatlichen Maßnahmen zu entgehen. Für andere geht es aber auch um das eigene Selbstbild. Viele Reichsbürger und Selbstverwalter beanspruchen für sich, die Kenner der »Wahrheit« zu sein. Damit betrachten sie sich selbst als »erleuchtet« gegenüber dem vermeintlich unwissenden Teil der Bevölkerung und unterlegen ihren angeblich privilegierten Wissensstand mit fiktiven Titeln wie »König« oder »Reichskanzler«. Bei der Flutung von Behörden mit reichsbürgertypischen Schreiben, in denen behördliche Befugnisse – z. B. wegen vermeintlicher Nichtexistenz der Bundesrepublik – negiert werden, geht es oft nicht darum, sein Gegenüber mit Argumenten zu überzeugen, sondern um das starke Bedürfnis nach Selbstdarstellung und Selbstidentifikation. Es handelt sich damit also um ein sehr heterogenes Personenpotenzial, das sich aus unterschiedlichen Gründen vom Verfassungsstaat abwendet.
Durch die weiterhin verstärkten Aktivitäten von Personenzusammenschlüssen, wie dem Indigenen Volk Germaniten, konnten im Berichtsjahr weitere Erkenntnisse über die heterogene Szene der Reichsbürger und Selbstverwalter gewonnen werden. Die Ideologien und Betätigungsfelder könnten bei diesen Extremisten unterschiedlicher kaum sein. Sie alle eint allerdings das Ziel, den Staat Bundesrepublik Deutschland und seine Verfassungsordnung überwinden und beseitigen zu wollen.
Den Schwerpunkt machten unverändert in einem szenetypischen Duktus mit pseudojuristischen und verschwörungstheoretischen Behauptungen verfasste Schreiben aus, die zumeist an Behörden gerichtet waren und in denen z. B. die Souveränität der Bundesrepublik Deutschland sowie die Geltung der Rechtsordnung geleugnet wurden.
Vor allem im Rahmen der Proteste gegen die Corona-Maßnahmen erhielt die Szene der Reichsbürger und Selbstverwalter einen massiven Zulauf. Eine nach Auslaufen der Maßnahmen feststellbare leichte Konsolidierung erfolgte dennoch auf einem im bundesweiten Vergleich sehr hohen Niveau. Durch die Verbreitung extremistischen und verschwörungstheoretischen Gedankengutes, insbesondere im virtuellen Raum, werden nach wie vor Personen neu in die Szene eingebunden.
In Bezug auf die Vortragsveranstaltungen veränderten sich die Angebote im Berichtszeitraum. Während in den Vorjahren vor allem das Königreich Deutschland (KRD) Vorträge und Seminare in Sachsen angeboten hatte, traten in 2025 weitere Akteure vermehrt in Erscheinung. So boten u. a. das Indigene Volk Germaniten und der Königlich Sächsische Gemeindeverband sowie bundesweit aktive Szene-Redner Seminare und Vorträge an. Während das KRD mehrheitlich zu esoterisch anmutenden Veranstaltungen lud, zogen die anderen Akteure mit Themen wie »Wollen sich die deutschen Völker für ihren Erhalt noch besinnen«, »Die BRD-GmbH – Das Ende aller Ausreden« und »Zur Lage der Nation und der Weg ins wahre und freie Deutschland« Personen an, die sich mit Gleichgesinnten vernetzen bzw., sich ideologisch festigen wollten oder auf diese Art mitunter erstmals von der Reichsbürger-Ideologie erfuhren.
Einige Gruppierungen wollen parallel zu realweltlichen staatlichen und privatwirtschaftlichen Einrichtungen eigene Strukturen etablieren. Exemplarisch ist hierfür der Vaterländische Hilfsdienst zu nennen. Dieser arbeitet daran, staatliche Strukturen des historischen Deutschen Kaiserreiches wiederzubeleben und nimmt für sich in Anspruch, hoheitliche Handlungen nach dem Gesetzesstand des Jahres 1918 durchzuführen, wie z. B. die Abnahme von Beamteneiden und die Prüfung der Staatszugehörigkeit einer Person. Hierfür muss eine Person u. a. anhand von Geburtsurkunden ihre Abstammung belegen und wird folgend als Staatsangehöriger einem der historischen Bundesstaaten (z. B. Königreich Sachsen) zugeordnet. Hintergrund ist, dass aufgrund der szenetypischen Leugnung geltender Gesetze weiterhin der Wortlaut des »Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes« in der Ursprungsfassung des Jahres 1913 als gültiges Recht angesehen wird. Danach war Deutscher, wer die Staatsangehörigkeit eines Bundestaates besaß. Ein weiteres Beispiel ist der Königlich Sächsische Gemeindeverband, der mit regelmäßig stattfindenden sog. »Prüfertreffen« die vermeintliche Staatszugehörigkeit seiner Anhänger prüft und damit ein eigenes »Staatsvolk« gründen will.
Realweltlich führten Szeneangehörige auch im Berichtsjahr Gedenkaktionen zu historisch relevanten Jahrestagen durch, wie z. B. am 1. April anlässlich des Geburtstages des damaligen Reichskanzlers Otto von Bismarck. So veranstaltete der VHD einige sog. Fanalaktionen an ausgewählten Bismarck-Türmen. Dabei wurden schwarz-weiß-rote Flaggen geschwungen und in den Abendstunden Pyrotechnik gezündet.
Die Gruppierung Königreich Deutschland mit ihren Teilorganisationen wurde am 13. Mai 2025 durch Bundesinnenminister Alexander Dobrindt verboten. Zweck und Tätigkeit des Vereins würden den Strafgesetzen zuwiderlaufen und sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung sowie den Gedanken der Völkerverständigung richten. Das ‚Königreich Deutschland‘ sei die größte Vereinigung der sog. Reichsbürger- und Selbstverwalter-Szene in Deutschland, und vom Verbot umfasst seien auch die zahlreichen Teilorganisationen des Vereins, wurde dieser Schritt in der Medieninformation des Ministeriums begründet. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt ergänzte: »Die Mitglieder dieser Vereinigung haben einen ‚Gegenstaat‘ in unserem Land geschaffen und wirtschaftskriminelle Strukturen aufgebaut. So untergraben sie beharrlich die Rechtsordnung und das Gewaltmonopol der Bundesrepublik. Dabei untermauern sie ihren vermeintlichen Herrschaftsanspruch durch antisemitische Verschwörungserzählungen.« Das Vereinsverbot war das Ergebnis einer engen Kooperation u. a. im Verfassungsschutzverbund, mit dem Generalbundesanwalt und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Bereits im Vorfeld hatten dazu umfangreiche Ermittlungen und gemeinsame Auswertungen aller beteiligten Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden stattgefunden, an denen auch das LfV Sachsen maßgeblich beteiligt war.
Typischerweise begingen Reichsbürger und Selbstverwalter überwiegend die Straftat der Nötigung nach § 240 StGB. Tätliche Angriffe auf und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte nach § 114 Abs. 2 in Verbindung mit § 113 StGB machten hingegen den Großteil der Gewaltdelikte aus. Von den in der Graphik aufgeführten 31 Straftaten waren 28 Straftaten extremistisch, die zwei aufgeführten Gewalttaten hatten in einem Fall einen solchen Hintergrund. Insgesamt lässt sich im Vergleich zum Vorjahr ein nochmaliger deutlicher Rückgang der Straftaten verzeichnen.
Das Personenpotenzial der Reichsbürger und Selbstverwalter ist im Vergleich zum Vorjahr nur leicht gesunken. Die fortwährende Aufklärung der Szene gelingt dabei vor allem durch die Zusammenarbeit von Behörden auf Bundes- und Landesebene sowie im kommunalen Bereich. In qualitativer Hinsicht ist innerhalb der Szene nach wie vor eine deutliche Ausdifferenzierung zwischen Mitläufern und ideologisch überzeugten Szeneangehörigen festzustellen. Die Entwicklung der im Freistaat Sachsen aktiven Reichsbürger-Gruppierungen zeichnete sich im Berichtsjahr durch eine gewisse Dynamik aus: Während mit dem KRD die größte und aktivste Gruppierung verboten wurde, waren andere Personenzusammenschlüsse von sich aus inaktiv und verloren in der Folge an Bedeutung. Hingegen zeigten andere Gruppen, wie z. B. der Königlich Sächsische Gemeindeverband mehr Aktivität. Zudem sind im Freistaat Sachsen immer wieder Bezüge einzelner sächsischer Personen zu Veranstaltungen in anderen Bundesländern wahrnehmbar (z. B. das Bundesstaatentreffen).
Wenngleich sie unterschiedliche Ziele verfolgen, war im Berichtsjahr eine weiter zunehmende, auch überregionale Vernetzung von Reichsbürgern und Selbstverwaltern zu beobachten. Mitunter gehen sie dabei sehr konspirative Verbindungen ein. Neben einer großen Zahl von Einzelpersonen sowie konkreten Organisationen mit mehr oder weniger gefestigten Strukturen sind auch Kleingruppen, die aus persönlichen Kennverhältnissen heraus entstehen, festzustellen. Dabei bietet der virtuelle Raum niedrigschwellige Einstiegs- und Vernetzungsmöglichkeiten. Daneben gibt es Szene-Angehörige, die »Rückzugsräume« schaffen wollen, indem sie sich und ihren Privatbesitz als exterritorial proklamieren.
Gewaltbereite, waffenaffine Reichsbürger stehen ebenso unverändert im Fokus des LfV Sachsen wie die Frage nach ihrer Vernetzung mit Rechtsextremisten. Diese Entwicklungen zu analysieren, bleibt ein Arbeitsschwerpunkt der nachrichtendienstlichen Arbeit des LfV Sachsen.
Reichsbürgergruppierungen in Sachsen
Grundsätzlich sind Reichsbürger und Selbstverwalter weniger in festen Strukturen organisiert, sondern agieren überwiegend als Einzelpersonen bzw. Kleingruppen. Allerdings erfolgt auch bei diesen Einzelpersonen eine Vernetzung außerhalb strukturierter Organisationen, indem auf vielfältige Angebote und lose Gruppen vor allem im digitalen Raum zugegriffen werden kann.
In absoluten Zahlen wohnen die meisten Reichsbürger und Selbstverwalter im Erzgebirgskreis, dem Landkreis Bautzen und der Landeshauptstadt Dresden. In Relation zur Einwohnerzahl führen allerdings die Landkreise Görlitz, Bautzen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge die Statistik an. Ebenfalls in Relation zur Einwohnerzahl sind die wenigsten Reichsbürger in den Städten Leipzig und Chemnitz sowie dem Landkreis Zwickau erfasst. Damit sind die Anhänger der Szene weiterhin vorrangig dem ländlichen Raum zuzuordnen.
Die nachfolgende Auflistung berücksichtigt die im Freistaat Sachsen im Berichtsjahr aktiv in Erscheinung getretenen Reichsbürgergruppierungen. Darüber hinaus existieren weitere regionale und überregionale Gruppierungen, zu denen in Sachsen jedoch nur einzelne Sympathisanten, Anhänger oder Mitglieder erfasst sind.
| Sitz / Verbreitung |
Lutherstadt Wittenberg (Sachsen-Anhalt) aktuell behördlicherseits beschlagnahmt und versiegelt Kanzleilehngut Halsbrücke (Landkreis Mittelsachsen) – aktuell behördlicherseits beschlagnahmt und versiegelt Wolfsgrüner Schlösschen in Eibenstock OT Wolfsgrün (Erzgebirgskreis) – aktuell behördlicherseits beschlagnahmt und versiegelt Schloss Bärwalde in Boxberg OT Bärwalde (Landkreis Görlitz) – aktuell behördlicherseits beschlagnahmt und versiegelt |
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| Gründung |
Im Jahr 2009 gründete Peter FITZEK den Verein »NeuDeutschland«. Seit 2012 trat er als »König« des Königreichs Deutschland (KRD) in Erscheinung. In Sachsen war das KRD seit April 2021 aktiv. |
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| Vorsitz | Peter FITZEK | ||||
| Internetauftritte | Internetseite des Königreichs Deutschland Social-Media-Kanäle (Youtube, Telegram, Eigener Kanal »KRDtube«) |
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| Personenpotenzial / Mitgliederentwicklung |
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Kurzportrait / Ziele |
Gemeinsam mit seinen Anhängern leugnete Peter FITZEK die geltende Rechtsund Verfassungsordnung der Bundesrepublik Deutschland. Er bezeichnete diese Ordnung als »destruktiv«. Das KRD wollte insbesondere mit seinen sog. »Gemeinwohldörfern« pseudo-legitimierte Parallelstrukturen zu den staatlichen und wirtschaftlichen Strukturen der Bundesrepublik Deutschland aufbauen. So sollten sog. »GemeinwohlKassen« beispielsweise das Bankensystem ersetzen und sog. »GesundheitsKassen« als Krankenkassen in der Parallelwelt des KRD fungieren. Zugleich dienten diese »Institutionen« maßgeblich der Finanzierung des KRD. Ziel des KRD war die Loslösung von dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Steuer- und Finanzwesen bzw. dem sozialen Sicherungssystem sowie die Errichtung eines eigenen Staatsgebietes. Um seine Ziele zu erreichen, war Peter FITZEK auf die Ersparnisse bzw. Finanzeinlagen der KRD-Mitglieder und/oder Bewohner der »Gemeinwohldörfer« angewiesen. |
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| Relevante Ereignisse und Entwicklungen 2025 |
Das Königreich Deutschland inklusive seiner Teilorganisationen wurde am 13. Mai 2025 durch den Bundesinnenminister verboten. Gegen KRD-Gründer Peter FITZEK und drei weitere Mitglieder führt der Generalbundesanwalt ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung (§ 129 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5 StGB) in Verbindung mit unerlaubten Bank- und Versicherungsgeschäften. Seit dem Verbot befindet sich KRD-Gründer Peter FITZEK in Haft. |
| Sitz | Hainichen (Landkreis Mittelsachsen) | ||||
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| Gründung | 2017 (nach eigenen Aussagen: am 15. Oktober 2017) | ||||
| Vorsitz | Person aus Hainichen | ||||
| Teil-/Nebenorganisationen |
54 sog. königlich-sächsische Gemeinden, die dem Verband angehören (Eigenangaben) Der KSGV unterteilt sich in die fünf Kreishauptmannschaften Bautzen, Chemnitz, Dresden, Leipzig und Zwickau. Die Wahlkommission Sachsen zählt ebenfalls dazu. |
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| Internetauftritte / Publikationen | Internet: Homepage des KÖNIGLICH SÄCHSISCHEN GEMEINDEVERBANDES Soziale Medien: Telegram-Kanal |
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| Personenpotenzial / Mitgliederentwicklung |
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| Kurzportrait / Ziele | Der KSGV stellt die sächsische Vertretung der überregionalen Gruppierung Freie Wählervereinigung dar. Als solche stellt sie die Staatseigenschaft der Bundesrepublik Deutschland und deren völkerrechtliche Souveränität in Abrede. Um zum Staatsvolk zu zählen, müssen Anhänger ihre Zugehörigkeit zu einem der historischen Bundesstaaten nachweisen (z. B. Königreich Sachsen). Zur Prüfung dieser Nachweise veranstaltet der KSGV regelmäßig sog. »Prüfertreffen«. In deren Rahmen findet die Prüfung der Staatsangehörigkeit nach dem Reichsund Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913 im nahezu wöchentlichen Rhythmus für jeweils verschiedene Regionen in Sachsen statt. | ||||
| Relevante Ereignisse und Entwicklungen 2025 |
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| Gründung | 2020 | ||
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| Vorsitz | Person aus Dresden | Person aus der Region Zwickau | nicht bekannt |
| Teil- /Nebenorganisationen | ARMEEKORPSBEZIRK (AKB) XII DRESDEN | ARMEEKORPSBEZIRK (AKB) XIX LEIPZIG | ARMEEKORPSBEZIRK (AKB) V POSEN |
| Internetauftritte | Homepages sowie Internet-Arbeitsforum des Vaterländischen Hilfsdienstes und des Ewigen Bundes zur Vorstellung von Mitgliedern, Organisation von »Stammtischtreffen«, Erstellung von Artikeln über das Königreich Sachsen usw. Social-Media-Kanäle (insbesondere Telegram, TikTok) | ||
| Personenpotenzial / Mitgliederentwicklung | 2025: ca. 115 (2024: ca. 115) |
2025: ca. 80 (2024: ca. 80) |
2025: ca. 5 (2024: ca. 5) |
| Kurzportrait / Ziele |
Der VHD ist eine überregionale Gruppierung und Teilorganisation des Ewigen Bundes. Laut Darstellung auf der Webseite wurde der VHD »per Gesetz am 5. Dezember 1916 als zivile Institution gesetzlich eingerichtet. Mit der Hilfsdienstpflicht wurde eine zivile Ergänzung zur Wehrpflicht geschaffen. Alle deutschen Männer zwischen 17 und 59 Jahren sind für die Dauer des Krieges zum Hilfsdienst unter der Leitung des Kriegsamtes und damit unter dem Oberbefehl des deutschen Kaisers verpflichtet.« Die Organisationsstruktur gliedert sich in 24 Armeekorpsbezirke des Deutschen Reiches. Im Bereich des jeweiligen Armeekorpsbezirks gibt es Leiter von Gebieten, Regionen und Verwaltungsbezirken. Den auf der Webseite eingestellten Bildern ist zu entnehmen, dass viele Armeekorpsbezirke tatsächlich aktiv sind und unterschiedlich große Personenpotenziale zu verzeichnen haben. |
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| Relevante Ereignisse und Entwicklungen 2025 | AKB Dresden: Kontinuierliche mitgliederinterne und öffentliche Treffen, auch mit Mitgliedern anderer AKB und Interessenten. Mehrere sog. »Fanal-Aktionen« an Bismarcktürmen/-denkmälern zu historisch relevanten Daten. | AKB Leipzig: Kontinuierliche mitgliederinterne und öffentliche Treffen, auch mit Mitgliedern anderer AKB und Interessenten. Am 1. April fand in Leipzig ein Treffen mit ca. 50 Mitgliedern aus dem Bundesgebiet statt. |
AKB Posen: Vor allem Teilnahme an Treffen anderer AKB |
| Sitz | Stammsitz ist das Hotel »Ahornberg« in Seiffen (Erzgebirgskreis) |
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| Gründung | 2010, in Sachsen seit Juni 2023 |
| Internetauftritte | Homepage des Indigenen Volk Germaniten |
| Personenpotenzial / Mitgliederentwicklung | Der bundesweit aktiven Gruppierung werden im Freistaat Sachsen ca. 100 Personen zugeordnet. |
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Kurzportrait / Ziele |
Die Gruppierung bezeichnet sich selbst als »Staat, der nach völkerrechtlichen Abkommen ordnungsgemäß und rechtssicher gegründet wurde und das Gebiet von Gesamtdeutschland in den Grenzen von 1937 für sich deklariert hat.« Als ihre politischen Ziele bezeichnet die Organisation ein »Friedliches Zusammenleben und Miteinander der Völker aller Staaten« sowie die »Achtung und Förderung der Menschenrechte«. Die »Einhaltung der Menschenrechte« stellt Eigenangaben zufolge das Hauptanliegen dar und sei von »elementarer Bedeutung«. Auch verfüge die Organisation über »zahlreiche Instrumente, um die Menschenrechte zu stärken« und »den massiven Menschenrechtsverletzungen wirkungsvoll entgegenzutreten«. Anhänger der Organisation bezeichnen sich als »Nachkommen der germanischen Völker/Stämme« bzw. als »autochthonindigen«. |
| Relevante Ereignisse und Entwicklungen 2025 |
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