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Auskunftsersuchen

Das Sächsische Verfassungsschutzgesetz regelt, dass das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen Bürgerinnen und Bürgern über die zu ihrer Person gespeicherten Daten auf Antrag unentgeltlich Auskunft erteilt.

Doch was muss bei der Antragstellung beachtet werden?

  • Der Antrag ist schriftlich mit Unterschrift zu stellen beim:

Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen
Referat 13
Neuländer Straße 60
01129 Dresden

  • Bitte fügen Sie Ihrem Auskunftsersuchen unbedingt eine leserliche Kopie Ihres Personalausweises bei. Sie können alternativ auch eine leserliche Kopie des Reisepasses beifügen. Dieser ist dann jedoch eine Meldeauskunft hinzuzufügen. Achten Sie bitte darauf, dass das Geburtsdatum gut lesbar ist.
  • Selbstverständlich können in der Kopie die Angaben zu Größe, Augenfarbe, die Nummer des Ausweises und das Lichtbild geschwärzt werden. Diese Angaben werden für die Bearbeitung Ihres Auskunftsersuchens nicht benötigt.
  • Die Kopie ist lediglich zur Identifizierung der auskunftsersuchenden Personen und zum Schutz vor Datenmissbrauch erforderlich. Die Daten werden im LfV Sachsen nicht gespeichert. Die Kopien erhalten Sie zurück.

Und die rechtlichen Grundlagen?

Die rechtlichen Grundlagen finden Sie in § 9 des Sächsischen Verfassungsschutzgesetzes sowie in Art. 15 der Datenschutz-Grundverordnung.

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