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Phänomenbereich »Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates« (DEL)

Begründung für die Einrichtung dieses Phänomenbereichs

Die deutschen Verfassungsschutzbehörden haben die Aufgabe, Bestrebungen, die gegen die Sicherheit des Bundes oder der Länder oder gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesrepublik gerichtet sind, aufzuklären und als »Frühwarnsystem« auch vor neuen Entwicklungen in diesem Zusammenhang zu warnen. Dementsprechend wurde im April 2021 der Phänomenbereich »Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates« mit dem zugeordneten Beobachtungsobjekt Demokratiefeindliche und/oder sicherheitsgefährdende Delegitimierung des Staates durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) eingerichtet.

Hintergrund dieses Schrittes war die Feststellung, dass eine Zuordnung von im Rahmen des Corona- Protestgeschehens neu aufgekommenen extremistischen Personenzusammenschlüssen oder Einzelpersonen zu bereits bestehenden Beobachtungsobjekten und Phänomenbereichen nicht immer möglich war. Es handelte sich insoweit um eine neue Ausprägung des politischen Extremismus, der während der damaligen Proteste erstmals auffiel.

Die Aufgabe des Verfassungsschutzes ist es aber gerade nicht, alle Teilnehmer und Organisatoren von Protestveranstaltungen zu erfassen. Friedlicher Protest und freie Meinungsäußerungen sind vom Beobachtungsauftrag des Verfassungsschutzes explizit nicht umfasst. Die Herausforderung für die Verfassungsschutzbehörden liegt demzufolge darin, den hohen verfassungsrechtlichen Rang der Meinungsfreiheit zu achten sowie gleichzeitig gezielt und restriktiv einzig und allein den Extremismus im Protestgeschehen zu detektieren und dementsprechende Bestrebungen in ihrer Rolle als »Frühwarnsystem« zu beobachten.

 

Kriterien für eine Qualifizierung als Delegitimierung

Kennzeichnend für das Sammel-Beobachtungsobjekt Demokratiefeindliche und/oder sicherheitsgefährdende Delegitimierung des Staates ist der Rückgriff auf diverse Verschwörungserzählungen sowie die grundsätzliche Ablehnung von demokratischen Entscheidungsfindungsmechanismen. Exemplarisch wird u. a. Regierungsverantwortlichen und staatlichen Institutionen pauschal und diffamierend unterstellt, sie missbrauchten gesellschaftliche Rahmenbedingungen – wie die Corona-Pandemie –, um die Bürger zu entrechten und/oder eine Diktatur zu etablieren.

Relevant im Sinne des Phänomenbereiches sind Agitationen, die den Staat massiv verächtlich machen mit dem Ziel, das Vertrauen der Bevölkerung in die demokratische und rechtsstaatliche Verfasstheit des Staates von Grund auf zu erschüttern. In diesem Sinne beabsichtigen sog. »Delegitimierer« in ihrer Agitation eben keine kritische und sachliche Auseinandersetzung im Rahmen des demokratisch legitimierten Meinungsdiskurses. Stattdessen zielen sie ganz bewusst darauf ab, die Bevölkerung in Bezug auf politische Entscheidungen zu verunsichern und ihr Misstrauen in die Funktionsweise staatlicher Institutionen zu schüren. Die Abgrenzung gegenüber einer legitimen Meinungsäußerung ergibt sich bei sog. »Delegitimierern« demnach vor allem aus dem Ziel, das sie mit ihrer Agitation verfolgen. Ebenso verfassungsschutzrelevant ist aber auch die Rhetorik, die diese Extremisten beispielsweise in ihren Reden anwenden, um ihren verfassungsfeindlichen Zielen öffentlichkeitswirksam Nachdruck zu verleihen.

Mit Blick auf den hohen Stellenwert der freien Meinungsäußerung in einer Demokratie ist dabei eine Verfassungsschutzrelevanz bei bloßer Schmähkritik nicht gegeben, da diese zumindest im Kern immer noch auf eine Auseinandersetzung in der Sache abzielt und von der Meinungsfreiheit gedeckt ist. Die Verächtlichmachung muss vielmehr so massiv sein, dass das Vertrauen der Bevölkerung in die Kernelemente der freiheitlichen demokratischen Grundordnung insgesamt und nachhaltig erschüttert werden kann. Anknüpfungspunkte für eine solche Erheblichkeit können beispielsweise sein:

  • Der Rekurs auf ein vermeintliches »Widerstandsrecht«, mit dem bewusst die Hemmschwelle Dritter abgesenkt und tatsächlich nicht legitimierte Widerstandshandlungen dieser Dritten befördert werden sollen. Die Akteure gehen dabei irrig oder vorsätzlich davon aus, dass die Tatbestandsvoraussetzungen des Art. 20 Abs. 4 GG vorlägen. Dieses im Grundgesetz normierte Recht zum Widerstand greift aber nur dann, wenn die in Art. 20 Abs. 1 bis 3 GG dargelegte Ordnung der parlamentarischen Demokratie sowie des sozialen und föderalen Rechtsstaates beseitigt würde.
  • Der Aufruf zu Blockade- und Sabotageaktionen gegen staatliche Einrichtungen oder gegen lebenswichtige Infrastruktur- und Versorgungseinrichtungen (z. B. Anschläge auf medizinische Versorgungseinrichtungen während der Corona-Pandemie).
  • Gewaltandrohungen und der Aufruf zu Gewalt gegen Funktions-, Amts- und Mandatsträger.
  • Der Rückgriff auf Verschwörungsnarrative ist ebenfalls ein gewichtiges Indiz für die Erheblichkeit der Verleumdung oder Delegitimierung.

In Abgrenzung zu Rechtsextremisten oder Reichsbürgern und Selbstverwaltern ist bei Akteuren der »Verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates« grundsätzlich kein ideologischer Hintergrund feststellbar, der den bisherigen etablierten Phänomenbereichen zugeschrieben werden kann. Ihre Agitation zielt einzig und allein auf die Überwindung der gegenwärtigen staatlichen Ordnung ab. Eine Fixierung auf die eigene ethnokulturelle Identität ist bei diesen Akteuren ebenfalls nicht schwerpunktmäßig festzustellen.

Das LfV Sachsen analysiert im Hinblick auf diesen Phänomenbereich fortwährend jeden Einzelfall und prüft, ob tatsächliche Anhaltspunkte für eine Demokratiefeindliche und/oder sicherheitsgefährdende Delegitimierung des Staates vorliegen.

Gegenwärtig werden diesem Beobachtungsobjekt in Sachsen ca. 200 Personen zugeordnet. Dieser mittlerweile konstante Personenkreis ist entweder einem konkreten Personenzusammenschluss zuzuordnen, oder Einzelpersonen erfüllen die Kriterien für eine Zuordnung.

Noch immer spielen Internetaktivitäten auf Messenger-Diensten, wie insbesondere auf Telegram, eine wichtige Rolle. So fallen beispielsweise Einzelpersonen in diesen Phänomenbereich, die auf diesen Plattformen offen zu Angriffen auf Politiker oder zum gewaltorientierten Systemsturz aufrufen. Wieder andere versuchen, Amts- und Mandatsträgern per Direktnachricht mit unmittelbarer Gewalt zu drohen und sie dadurch in Angst zu versetzen bzw. zu beeinträchtigen. Es haben sich bei Einzelpersonen demnach gewisse Fallgruppen gebildet, welche die verschiedenen Agitationsformen des Delegitimierungsextremismus in der Realwelt und auch in der virtuellen Welt widerspiegeln.

Im Berichtszeitraum konnte eine fortwährende Etablierung der Szene festgestellt werden. Bestimmte Akteure verfolgten ihre während der Corona-Pandemie begonnene Agitation gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung weiterhin. Sie suchten gezielt nach immer neuen Themen mit gesellschaftlichem »Empörungspotenzial«, um neue Mitstreiter zu mobilisieren, die in ihre Agitation gegen den Staat einstimmen. Sie äußern sich grundsätzlich ablehnend und lautstark gegenüber dem »System« eine, ohne jedoch selbst eine Systemalternative aufzuzeigen. Dabei benutzen sie gezielt gesellschaftspolitisch relevante Themen, um mit ihrer verfassungsfeindlichen Agenda möglichst weit in die gesellschaftliche Mitte vorzudringen. Einfallstore für entsprechende Verschwörungsnarrative waren im Berichtsjahr neben Corona u. a. die Themen Migration, Energie, Inflation und der Ukraine-Krieg. In Ansätzen bemühten sich die »Delegitimierer« auch, die Bauernproteste zu Beginn des Jahres zu unterwandern. So versuchten sie, ihre Demonstrationen den Landwirten als Protestplattform anzubieten. Nach anfänglicher dahingehender Kooperation in Einzelfällen, gelang es den »Delegitimierern« letztlich aber nicht, nachhaltigen Einfluss auf die Bauernproteste im Freistaat Sachsen auszuüben. Diese waren in ihrer Gesamtheit nicht extremistisch.

Mit ihrer Agitation zielen »Delegitimierer« bewusst darauf ab, ihre Anhänger davon zu überzeugen, dass der angebliche »Unrechtsstaat« selbst das Problem sei und seine politischen Entscheidungsträger gegen die eigene Bevölkerung handelten. Aufgrund der Tatsache, dass »Delegitimierer« und ihre Anhänger ihre Nachrichten vornehmlich aus alternativen Medien beziehen, entfaltete sich in den vergangenen Jahren eine aus ihrer Sicht notwendige »Widerstandsbewegung«. Die ihr innewohnende Dynamik ließ sich im Berichtsjahr Woche für Woche auf den Straßen des Freistaates Sachsen und in den sozialen Medien beobachten. So soll sich bei den Bürgern die Annahme verfestigen, sie lebten in einem korrupten und destruktiven »System«, gegen das Widerstand legitim und notwendig sei. Immer unverhohlener brachten »Delegitimierer« im Berichtsjahr ihre Forderungen nach der Abschaffung des »Systems« zum Ausdruck.

Eine zentrale ideologische Gemeinsamkeit der »Delegitimierer« ist noch immer das Rekurrieren auf Verschwörungserzählungen als Zentrum ihrer inhaltlichen Ausrichtung. In diesem Zusammenhang ist insbesondere die Verschwörungstheorie des »Great Reset« zu erwähnen. Mit diesem Narrativ wird behauptet, dass eine »globale Elite« in Politik und Wirtschaft infolge der Corona-Pandemie eine globalisierte Diktatur anstrebe. Ursprünglich stammt die Formulierung »Great Reset« von einer Initiative des Weltwirtschaftsforums, die insbesondere auf ökonomische Reformen für mehr Nachhaltigkeit und soziale Partizipation setzt. Daran knüpft die Verschwörungstheorie der »Plandemie« an, die wiederum die Corona-Impfungen mit dieser Verschwörungstheorie verbindet. Demnach sei die Corona- Pandemie eine von »globalen Eliten« geplante Inszenierung gewesen mit dem Ziel, die Bevölkerung durch die Nebenwirkungen der Corona-Impfungen vorsätzlich zu dezimieren. Aus diesem Grunde fordern »Delegitimierer« bis heute die politische Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen sowie die strafrechtliche Verfolgung und »Bestrafung« der für diese Maßnahmen verantwortlichen politischen Entscheidungsträger. Abgesehen davon zeichnen sie sich durch eine thematische Heterogenität aus, mit der sie jeweils die Delegitimierung des Staates herleiten.

»Delegitimierer« lassen keine geeinte positive Idee für einen ihrer Lesart zufolge »demokratischen Staat« erkennen. Ihr Ziel ist die Überwindung des gegenwärtigen Systems. Nur dann könne wieder Politik für »das Volk« gemacht werden und »Menschlichkeit«, »echte Freiheit«, »Frieden« und »Selbstbestimmung« wieder Einzug in die Gesellschaft halten. Jedoch unterlassen »Delegitimierer« es zumeist, diese Zielvorstellungen mit konkreten Inhalten auszufüllen.

Im Berichtsjahr abermals auffällig war die zunehmende Annäherung und Netzwerkbildung von Akteuren der Phänomenbereiche Rechtsextremismus, Reichsbürger und Selbstverwalter und »Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates«. So nutzten Rechtsextremisten im Berichtsjahr regelmäßig die Bühnen von »Delegitimierer«-Veranstaltungen, wobei die eigene ideologische Ausrichtung zugunsten des gemeinsamen Ziels in den Hintergrund rückte, den Sturz des gegenwärtigen politischen Systems. Insofern verfestigte sich ein »Schulterschluss« verschiedener extremistischer Akteure im Protestgeschehen des Freistaates Sachsen, wobei der Phänomenbereich »Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates« ein ganz entscheidendes Bindeglied darstellte.

Anlässlich der Kommunal- und Landtagswahlen konnte ein Engagement einzelner »Delegitimierer« für die Parteien Alternative für Deutschland (AfD) – Landesverband Sachsen und Freie Sachsen festgestellt werden. Dieser Unterstützung liegt die grundsätzliche Annahme zugrunde, dass nach Vorstellungen von »Delegitimierern« das Ziel des Systemsturzes am ehesten im Verbund mit derartigen extremistischen Parteien verwirklicht werden könne, obwohl sie selbst kein geschlossen rechtsextremistisches Weltbild vertreten. Insbesondere von den Freien Sachsen – die sich als »Sammelbecken« systemkritischer Bestrebungen verstehen – wird die Verflechtung mit den »Delegitimierern« offen begrüßt und gefördert.

Durch das Abklingen der Corona-Pandemie als alles überschattendes sowie einendes Thema waren die »Delegitimierer« gezwungen, sich neu zu orientieren, um die Dynamik ihres Protestgeschehens aufrechtzuhalten. In der Folge stellten sie sich vor allem inhaltlich breiter auf, um vom anhaltenden Protestgeschehen profitieren zu können. Sie argumentierten, dass Corona nur die ohnehin »faschistischen« und »korrupten« Strukturen des Staates offengelegt habe, diese offenkundige Tatsache sich auch bei allen anderen Themen widerspiegle und es deshalb unverändert erforderlich sei, gegen diesen Staat und seine Strukturen zu demonstrieren. Durch die Äußerung unkonkreter Ziele geben sich die Akteure nach außen hin oft ein zunächst unverfängliches Antlitz. Damit soll unzufriedenen Bürgern der Einstieg in die Szene so einfach wie möglich gemacht werden. Zudem soll den Unzufriedenen nach und nach bewusst gemacht werden, dass das ganze »System« der Fehler sei, wodurch einer weiteren Radikalisierung dieses Personenkreises Vorschub geleistet werden soll.

Dies hat zudem den Effekt, dass sich die Protagonisten selbst als »Freiheitskämpfer« oder »Friedensbotschafter« darstellen können. Dahinter steht regelmäßig die These, als »Revolutionäre« ein angeblich »diktatorisches« und »korruptes« Regime stürzen zu wollen. Dabei werden oft Vergleiche zur Friedlichen Revolution von 1989 gezogen. Zudem wird an den »Freiheitsdrang« der Protestierenden appelliert, die mitunter bereits mithilfe von Montagsdemonstrationen in der Endphase der damaligen DDR eine Diktatur gestürzt hätten. Gegenwärtig sei eine weitere »Revolution« erforderlich, mit der man gemeinsam erneut zu etwas Historischem beitragen könne.

Im Berichtsjahr zeigte sich insbesondere die verbindende Funktion, welche die »Delegitimierer« innerhalb der (rechts-)extremistischen Szene einzunehmen versuchen. So betonen führende Akteure stets, dass man nur »zusammen« und »geeint« das System stürzen könne, weshalb sich »Delegitimierer« bemühten, aktiv verschiedene extremistische Bestrebungen bei Demonstrationen zusammenzuführen und auf das gemeinsame Ziel einzuschwören. Diese Strategie soll den »Widerstand« öffentlich breiter aufstellen und Differenzen innerhalb der Protestszene überwinden.

Die Aktivitäten der »Delegitimierer« etablierten sich im Berichtszeitraum weiter und wurden zudem vielfältiger. Die klassischen, sich zur festen Routine entwickelten Montagsdemonstrationen bildeten dabei die Basis und entfalteten eine nicht zu unterschätzende Gruppendynamik.

Im Berichtszeitraum wurden erneut Großveranstaltungen von Marcus FUCHS in Dresden fortgeführt. Diese fanden unter dem Motto »Tag für Frieden und Freiheit« am 8. Juni mit ca. 550 und am 26. Oktober mit ca. 350 Teilnehmern in Dresden statt. Mit diesen Großveranstaltungen gelang es FUCHS und seinen Unterstützern, die bundesweit vernetzte »Delegitimierer«-Szene wirkungsvoll an einem Ort zu vereinen. Zwar ging die Beteiligung gegenüber der Hochphase der Corona-Proteste stark zurück, jedoch konnten häufiger extremistische, immer drastischer ausfallende Äußerungen festgestellt werden. So äußerte sich ein bekannter »Delegitimierer« aus Berlin am 8. Juni u. a. wie folgt:

»[…] dass wir gegen dieses verbrecherische, kriegstreiberische Regime auf die Straße gehen, das nur noch ein einziges Ziel hat: ein Krieg nach dem anderen; erst gegen die Bevölkerung, gegen Russland […] zu erklären. Eine Krise nach der anderen zu machen; ein Verbrechen nach dem anderen zu begehen, weil sie ganz genau wissen, dass ihre Zeit vorbei ist! Dieses Regime ist am Ende! Dieses System ist am Ende! Jetzt kommen wir!«

Darüber hinaus gewann für diesen Phänomenbereich im Berichtsjahr auch die Musik an Bedeutung. Während der Montagsproteste wurden beispielsweise regelmäßig Lieder einschlägiger Szenemusiker, wie etwa von Björn WINTER (»Björn Banane«) gespielt – teilweise sogar live.

Des Weiteren organisieren »Delegitimierer« auch abseits der Montagsdemonstrationen inzwischen weitere Treff-Formate. So konnten im Berichtsjahr beispielsweise Filmabende oder Vortragsveranstaltungen in einem Szeneobjekt in Herrnhut (Landkreis Görlitz) festgestellt werden. Derartige Szenetreffen sollen das Gemeinschaftsgefühl stärken und auf die verfassungsfeindliche Ideologie bzw. das gemeinsame Feindbild einschwören.

Sächsische »Delegitimierer« wurden auch hinsichtlich der im Berichtsjahr abgehaltenen Wahlen aktiv. Ziel der Einzelpersonen war es, mit dem Antritt als Kandidaten politisch aktiv zu werden und ihre verfassungsfeindliche Haltung auch in die kommunalen Räte oder den Landtag einbringen zu können. So standen einzelne »Delegitimierer« auf den Wahllisten der rechtsextremistischen Freien Sachsen. Dies war insbesondere darauf zurückzuführen, dass sich die Partei bewusst als Anlaufpunkt für die Szene anbot.

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