Sammel-Beobachtungsobjekt »Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates« (DEL)
Begründung für die Einrichtung des damaligen Phänomenbereichs
Die deutschen Verfassungsschutzbehörden haben die Aufgabe, Bestrebungen, die gegen die Sicherheit des Bundes oder der Länder oder gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesrepublik gerichtet sind, aufzuklären und als »Frühwarnsystem« auch vor neuen Entwicklungen in diesem Zusammenhang zu warnen. Dementsprechend wurde im April 2021 der Phänomenbereich »Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates« mit dem zugeordneten Beobachtungsobjekt Demokratiefeindliche und/oder sicherheitsgefährdende Delegitimierung des Staates durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) eingerichtet.
Hintergrund dieses Schrittes war die Feststellung, dass eine Zuordnung von im Rahmen des Corona- Protestgeschehens neu aufgekommenen extremistischen Personenzusammenschlüssen oder Einzelpersonen zu bereits bestehenden Beobachtungsobjekten und Phänomenbereichen nicht immer möglich war. Es handelte sich insoweit um eine neue Ausprägung des politischen Extremismus, der während der damaligen Proteste erstmals auffiel.
Die Aufgabe des Verfassungsschutzes ist es aber gerade nicht, alle Teilnehmer und Organisatoren von Protestveranstaltungen zu erfassen. Friedlicher Protest und freie Meinungsäußerungen sind vom Beobachtungsauftrag des Verfassungsschutzes explizit nicht umfasst. Die Herausforderung für die Verfassungsschutzbehörden liegt demzufolge darin, den hohen verfassungsrechtlichen Rang der Meinungsfreiheit zu achten sowie gleichzeitig gezielt und restriktiv einzig und allein den Extremismus im Protestgeschehen zu detektieren und dementsprechende Bestrebungen in ihrer Rolle als »Frühwarnsystem« zu beobachten.
Neubewertung
Es besteht kein tatsächlicher Bedarf mehr daran, den Phänomenbereich »Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates« als selbstständigen Phänomenbereich fortzuführen. Seit seiner Einführung im Jahr 2021 hat er sich bundesweit unterschiedlich stark entwickelt, was insbesondere im deutlichen Rückgang des Personenpotenzials seinen Ausdruck fand. Daher hat sich der gesamte Verfassungsschutzverbund auf eine Neubewertung dieses Phänomenbereichs verständigt.
Das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen wird die Bearbeitung des insoweit relevanten Personenpotenzials im Rahmen des bisherigen Sammel-Beobachtungsobjektes »Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates« fortsetzen, jedoch nicht mehr unter Zuordnung zum bisherigen Phänomenbereich. In Sachsen gilt diese Verfahrensweise ab dem 1. Januar 2026.
Personen aus der sog. Delegitimiererszene werden ab diesem Zeitpunkt durch das LfV Sachsen beobachtet, soweit diese Personen Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verfolgen, ohne einem konkreten Phänomenbereich zugeordnet werden zu können.