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Das LfV

Das Landesamt für Verfassungsschutz im Freistaat Sachsen

Das Gebäude des LfV in Dresden. Bildrechte: LKA Sachsen 

 

     

    Warum brauchen wir einen Verfassungsschutz?

    In Hinblick auf die Abschaffung der Demokratie durch die Nationalsozialisten im so genannten „Dritten Reich“ ergab sich für die Gründer der Bundesrepublik Deutschland die Notwendigkeit, eine wehrhafte Demokratie zu schaffen. Ein wichtiger Akteur ist hierbei der Verfassungsschutz, welcher als „Frühwarnsystem“ fungieren soll. Extremistische und verfassungsfeindliche Bestrebungen sollen rechtzeitig erkannt und die freiheitliche demokratische Grundordnung dadurch geschützt werden. In Folge dessen können Parteien, deren Aktivitäten die Grundwerte unserer Gesellschaft angreifen, durch das Bundesverfassungsgericht verboten werden.

    Die wichtigsten Punkte der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, deren Schutz Aufgabe des Verfassungsschutzes ist, sind folgende:

    • das Recht des Volkes, die Staatsgewalt durch Wahlen und Abstimmungen auszuüben (Volkssouveränität); daraus resultiert die demokratische Legitimation der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung;
    • die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht (Gesetzmäßigkeit);
    • das Mehrparteienprinzip sowie das Recht auf Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition;
    • die Ablösbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegenüber der Volksvertretung;
    • die Unabhängigkeit der Gerichte und die Gewaltenteilung zwischen gesetzgebender, ausführender und rechtsprechender Gewalt;
    • der Ausschluss jeglicher Gewalt- und Willkürherrschaft;.
    • die Achtung der im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte.

    Diese Werte gewährleisten insbesondere:

    • einen Staat, der dem Schutz der Menschenrechte als oberstem Prinzip verpflichtet ist;
    • einen Staat, in dem jeder seine Persönlichkeit frei entfalten kann und in dem alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind;
    • einen Staat, in dem jeder seine Meinung frei bilden und äußern darf und in dem die Bürgerinnen und Bürger in freien Wahlen bestimmen können, wer ihre Interessen im Parlament vertreten soll;
    • einen Staat, in dem es keine unbegrenzte, sondern nur eine kontrollierte und zeitlich befristete Macht gibt.
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