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Kontrolle

Kontrolliert wie kaum eine andere Behörde

Das Landesamt für Verfassungsschutz wird durch viele Institutionen und auf verschiedenen Ebenen kontrolliert. Diese Kontrolle wird durch die Verwaltung, den Sächsischen Landtag, die Gerichte und die Öffentlichkeit ausgeübt.

Die einzelnen Kontrollgremien sind folgende:

Aufgabe der Parlamentarischen Kontrollkommission ist, die Aktivitäten der Staatsregierung hinsichtlich der Aufsicht über das Landesamt für Verfassungsschutz und die Tätigkeit dieses Amtes zu kontrollieren. Die Parlamentarische Kontrollkommission besteht aus fünf Landtagsmitgliedern. Zwei Mitglieder müssen der parlamentarischen Opposition angehören. Sie übt ihre Tätigkeit auch nach Ablauf der Wahlperiode so lange aus, bis der nachfolgende Landtag das Gremium neu gewählt hat.

Die PKK setzt sich aus Vertretern aller im Landtag vertretenen Parteien zusammen:

Die Parlamentarische Kontrollkommission

Die G 10-Kommission überprüft die Zulässigkeit und Notwendigkeit aller vom Staatsministerium des Innern angeordneten Überwachungsmaßnahmen des Landesamtes für Verfassungsschutz, die das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10 GG) beschränken. Die Kontrollbefugnis erstreckt sich über die gesamte Verarbeitung der durch die Überwachung erlangten personenbezogenen Daten einschließlich der Entscheidung über die Mitteilung an Betroffene. Die Mitglieder der Kommission werden für die Dauer einer Legislaturperiode vom Landtag gewählt. Sie sind in ihrer Amtsführung unabhängig und weisungsfrei.

Die Zusammensetzung der Kommission finden Sie hier.

Die Fachaufsicht ist dem Landesamt für Verfassungsschutz übergeordnet und im sächsischen Staatsministerium des Innern angesiedelt. 

Er kontrolliert die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz und prüft, ob personenbezogene Daten durch das LfV Sachsen rechtmäßig erhoben, verarbeitet und übermittelt werden.

Jeder Bürger kann sich an den Datenschutzbeauftragten wenden, wenn er der Ansicht ist, das LfV Sachsen habe ihn bei der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten in seinen Rechten verletzt.

Den Internetauftritt des Sächsischen Datenschutzbeauftragten finden Sie hier.

Er kontrolliert die Verwendung der Haushaltsmittel des LfV Sachsen.

Weiterführende Informationen zum Sächsischen Rechnungshof finden Sie hier.

Jeder Bürger hat das Recht, gegen ihn belastende Maßnahmen des LfV Sachsen vorzugehen und das Verwaltungsgericht anzurufen. Außerdem prüft ein Gericht bereits im Vorfeld die Zulässigkeit von Wohnraumüberwachungsmaßnahmen.

Durch die Medienberichterstattung, den Internetauftritt des LfV sowie durch die Veröffentlichung von Broschüren und Berichten wird die Tätigkeit des LfV Sachsen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht und erfährt damit auch deren Kontrolle.

Im LfV Sachsen finden auch interne Kontrollen statt, so z. B. durch die Innenrevision, den behördlichen Datenschutzbeauftragten, den G 10-Aufsichtsbeamten sowie den behördlichen Beauftragten für den Haushalt.

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