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Verfassungsfeindliche Zielsetzungen

Der Islam als Religion und seine Ausübung werden nicht vom Verfassungsschutz beobachtet. Dem gesellschaftlichen Beobachtungsauftrag unterliegen jedoch islamisch-extremistische, d. h. religiöspolitisch motivierte Organisationen und Einzelpersonen mit verfassungsfeindlichen Bestrebungen. Die Begriffe „Islam“ und „Islamismus“ sind deshalb deutlich voneinander zu unterscheiden.

Islamismus beginnt dort, wo islamische Gebote und Normen für politische Handlungsanweisungen instrumentalisiert werden. Sämtliche Strömungen des Islamismus, so etwa der Salafismus, missbrauchen die Religion bewusst für ihre politischen Zielsetzungen. Dabei werden lediglich solche Teile der religiösen Überlieferungen zitiert und häufig auch passend umgedeutet, welche extremistische Narrative stützen.

Islamisten sehen im Islam nicht nur eine Religion, sondern auch ein rechtliches Rahmenprogramm für die Gestaltung aller Lebensbereiche – angefangen von der Staatsorganisation über zwischenmenschliche Beziehungen bis hin zu Vorgaben für das Privatleben jedes Einzelnen. Die von ihnen propagierte Existenz einer von Gott gewollten und demzufolge „wahren“ und absoluten Ordnung steht hiernach über den von Menschen gemachten Regeln und Gesetzen.

Unter Berufung auf die Religion streben Islamisten somit die teilweise oder vollständige Abschaffung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung an und wollen diese durch ein ausschließlich auf Koran, Sunna[1] und Scharia[2] basierendes Gesellschaftssystem ersetzen bzw. umgestalten. Damit stehen Islamisten insbesondere im Widerspruch zu den im Grundgesetz verankerten Grundsätzen der Volkssouveränität, der Trennung von Staat und Religion, der freien Meinungsäußerung und der allgemeinen Gleichberechtigung.

 

[1] Sunna („gewohnte Handlung, eingeführter Brauch“) bezeichnet im Islam die Tradition bzw. Handlungsweisen des Propheten Muhammad, die in der islamischen Glaubens- und Pflichtenlehre die zweite Quelle religiöser Normen nach dem Koran darstellen.

[2] Als Scharia wird das gesamte islamische Rechts- und Wertesystem bezeichnet.

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