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Verfassungsschutz

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Spionageabwehr

Die Spionageabwehr des sächsischen Verfassungsschutzes hat folgende Aufgaben:

  • Aufklärung von Strukturen, Arbeitsmethoden und Zielsetzungen fremder Nachrichtendienste,
  • Enttarnung von Agenten fremder Nachrichtendienste,
  • Aufklärung und Verhinderung von nachrichtendienstlich gesteuerter oder auf nachrichtendienstliche Art und Weise betriebener Proliferation,
  • Aufklärung von Bemühungen fremder Nachrichtendienste, im Freistaat Sachsen lebende Gegner ihrer Regime zu verfolgen sowie 
  • Sensibilisierung potenzieller Zielpersonen und -einrichtungen als präventive Aufgabe.

Fremde Nachrichtendienste sind im Freistaat Sachsen nach wie vor aktiv. Gründe hierfür sind die politische und wirtschaftliche Brückenfunktion zwischen West- und Osteuropa sowie Asien, die wirtschaftliche Leistungskraft und die wissenschaftlich-technischen Ressourcen Sachsens. Zu den Schwerpunkten der Spionage gehören neben der Politik und dem Militär auch die Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung. Im Mittelpunkt ausländischer Spionageaktivitäten stehen also Organisationen, Behörden, mittelständische Unternehmen und Forschungseinrichtungen. Die Palette der Ausspähungsziele reicht von globalen Zielen im Bereich der Innen-, Außen-, Wirtschafts- und Sicherheitspolitik bis hin zu konkreten Produkten aus der Wirtschaft sowie von wissenschaftlichen Forschungsergebnissen.

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Verwaltung

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© Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen